Zwangsversteigerung verhindern und abwenden mit dem richtigen Antrag
Jährlich kommen allein in Deutschland
mehr als 100.000 Immobilien unter den Hammer. Was viele
Immobilienbesitzer nicht wissen ist, dass ein
Zwangsversteigerungsverfahren jederzeit auf entsprechenden
Antrag (hier klicken) mit Zustimmung durch den betreibenden Gläubiger gestoppt
werden kann.
Zudem muss sich nach Auffassung des
Bundesverfassungsgerichts in einem sozialen Rechtsstaat insbesondere
und auch gerade für den sozial Schwachen der Schutz des Eigentums
durchsetzen. Im Rahmen einer Zwangsversteigerung wird jedoch durch
staatliche Gewalt in das laut Grundgesetz geschützte Eigentum des
Schuldners eingegriffen.
Immobilienbesitzern, denen die Zwangsversteigerung droht, bieten sich innerhalb der Verfahrenszeit eine Reihe von Möglichkeiten, die Zwangsversteigerung abzuwenden und zu verhindern.
Immobilienbesitzern, denen die Zwangsversteigerung droht, bieten sich innerhalb der Verfahrenszeit eine Reihe von Möglichkeiten, die Zwangsversteigerung abzuwenden und zu verhindern.
Die wichtigsten Anträge dabei sind der
- Antrag auf Einstellung der Zwangsversteigerung gem. §30a ZVG
- Antrag auf Aussetzung der Zwangsversteigerung an den Gläubiger
- Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Betroffene Schuldner können die Anträge bei Ebozon.com herunterladen
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