Zwangsversteigerung verhindern durch abwenden der Vollstreckung.
Wenn Ihnen die Zwangsversteigerung
droht, dann sollten Sie jetzt sehr schnell handeln. Denn wenn die
Vollstreckungsmaschine erst einmal in Gang gesetzt ist, gibt es kein
zurück mehr. Wenn Sie als Eigentümer einer Immobilie nun das
Schlimmste verhindern wollen und Ihre Immobilie retten möchten,
müssen Sie handeln.
Auf Antrag von 30a ZVG können Sie die Zwangsversteigerung einstweilig einstellen lassen. Haben Sie allerdings alle Fristen verstreichen lassen, oder wurden Ihre Anträge unentwegt abgelehnt, dann können Sie entweder einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen oder,
Auf Antrag von 30a ZVG können Sie die Zwangsversteigerung einstweilig einstellen lassen. Haben Sie allerdings alle Fristen verstreichen lassen, oder wurden Ihre Anträge unentwegt abgelehnt, dann können Sie entweder einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen oder,
Sie treten
nochmals an Ihre Gläubiger heran und stellen einen Antrag auf Aussetzung der Zwangsversteigerung.
Dabei kommt es auf die richtige
Formulierung und Begründung an, auf die Sie unbedingt achten müssen.
Wenn Sie die Zwangsversteigerung auf Antrag verhindern wollen, das
laufende bzw. eingeleitete Verfahren stoppen möchten oder einen
bereits anberaumten Termin und die damit verbundene mögliche
Zwangsversteigerung abwenden möchten, gilt es den richtigen Antrag
zur rechten Zeit zu stellen.
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