Montag, 5. Januar 2015

Zwangsversteigerung verhindern. Retten Sie Ihre Immobilie.

Zwangsversteigerung verhindern durch abwenden der Vollstreckung.


Wenn Ihnen die Zwangsversteigerung droht, dann sollten Sie jetzt sehr schnell handeln. Denn wenn die Vollstreckungsmaschine erst einmal in Gang gesetzt ist, gibt es kein zurück mehr. Wenn Sie als Eigentümer einer Immobilie nun das Schlimmste verhindern wollen und Ihre Immobilie retten möchten, müssen Sie handeln.

Auf Antrag von 30a ZVG können Sie die Zwangsversteigerung einstweilig einstellen lassen. Haben Sie allerdings alle Fristen verstreichen lassen, oder wurden Ihre Anträge unentwegt abgelehnt, dann können Sie entweder einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen oder, 

Sie treten nochmals an Ihre Gläubiger heran und stellen einen Antrag auf Aussetzung der Zwangsversteigerung

Dabei kommt es auf die richtige Formulierung und Begründung an, auf die Sie unbedingt achten müssen. Wenn Sie die Zwangsversteigerung auf Antrag verhindern wollen, das laufende bzw. eingeleitete Verfahren stoppen möchten oder einen bereits anberaumten Termin und die damit verbundene mögliche Zwangsversteigerung abwenden möchten, gilt es den richtigen Antrag zur rechten Zeit zu stellen.


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